Kontakt:

  • Julia Rainert
  • Stiftungsverwaltung
  • Rathausgasse 1 // Raum K16
  • 08092 / 703 2117

Förderanträge

 

Die Skasa-Stiftung hat nun ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Förderanfragen stellen Sie bitte per E-Mail an skasa-stiftung@grafing.de (präferiert) oder postalisch an:

Skasa-Stiftung
Stiftungsträgerin: Stadt Grafing b.München
z. H. v. Frau Julia Rainert
Marktplatz 28
85567 Grafing
 

Bitte senden Sie zur Antragsstellung ausschließlich den folgenden vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Förderantrag inklusive aller erforderlichen Nachweise sowie die ebenfalls unterzeichnete Förderrichtlinie. Bitte lesen Sie vorab die im nächsten Abschnitt folgenden Auszüge aus der Förderrichtlinie um einschätzen zu können, ob eine Förderung durch die Stiftung für Sie überhaupt in Frage kommt.

Die Bewerbung ist prinzipiell jederzeit unterjährig während des Geschäftsjahres der Stiftung möglich. 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Förderrichtlinie - Zusammenfassung

Förderfähig sind:

  • Ausschließlich Projekte oder Maßnahmen, die einem der drei o. g. Zwecken der AO entsprechen
  • Gemeinnützige Körperschaften (z. B. Vereine oder andere Stiftungen) mit einem aktuellen Gemeinnützigkeitsnachweis des Finanzamts oder
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO oder
  • in Ausnahmefällen sozial benachteiligte oder bedürftige Personen mit entsprechenden Bedürftigkeitsnachweisen,
  • Projekte von Körperschaften oder Personen mit Sitz bzw. Wohnort in der Stadt Grafing, mindestens aber im Landkreis Ebersberg.

Nicht-förderfähig sind:

  • Projekte, die nicht den drei o. g. Stiftungszwecken entsprechen,
  • Körperschaften oder Personen, die nicht gemeinnützig bzw. bedürftig sind,
  • Projekte, die die Steuerbegünstigung der Stiftung gefährden würden,
  • Projekte, die eine Dauersubvention darstellen würden, also nicht einmalig und projektbezogen sind,
  • Projekte, die in der vorrangigen Zuständigkeit anderer Träger liegen,
  • Projekte, die bereits begonnen wurden (außer in begründeten Ausnahmefällen),
  • Projekte, die bereits abgeschlossen sind,
  • Projekte, die schon einmal eingereicht und abgelehnt wurden,
  • Projekte von antragsstellenden Körperschaften oder Anträge von Personen, die nicht in der Stadt Grafing oder zumindest im Landkreis Ebersberg ansässig sind,
  • Projekte, die ausschließlich politische Zwecke verfolgen,
  • Projekte, die eine ungesicherte Gesamtfinanzierung haben und
  • Projekte, die keine finanzielle oder sonstige Eigenbeteiligung aufweisen.

Ablauf der Förderung

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