Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Aufstellung des Bebauungsplanes
"Rotter Straße Brauereigelände Wildbräu / Heckerkeller"
a) zur Festsetzung und Erweiterung der Brauereiflächen im Osten
(Gewerbegebiet; § 8 BauNVO) und
b) zur Umstrukturierung als Urbanes Gebiet im Westen (§ 6a BauNVO);
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Am 25.01.2025 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Brauereigelände Wildbräu / Heckerkeller an der Rotter Straße beschlossen. Das Plangebiet liegt nördlich der Rotter Straße und erstreckt sich von der Thomas-Mayr-Straße bis zur Bürgermeister-Schlederer-Straße.
Das Planungsgebiet erfasst die Grundstücke des Brauereigeländes (Fl.Nrn. 131, 133, 282 und 282/78 der Gemarkung Öxing) nebst den angrenzenden Verkehrsflächen.
Planungsziel ist die Umstrukturierung und Gebietserweiterung zur Standortsicherung des Brauereibetriebes. Das Brauereigelände wird dazu als Gewerbegebiet festgesetzt und im Osten bis zur Bürgermeister-Schlederer-Straße erweitert. Im westlichen Teil an der Thomas-Mayr-Straße wird der Bereich der Gaststätte „Heckerkeller“ und die nördlich dahinterliegende Fläche als Urbanes Gebiet festgesetzt, in der eine gemischte Nutzung mit Wohnbebauung zulässig wird.
Aufgrund von Planänderungen ist eine erneute Beteiligung durchzuführen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Der vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss gebilligte und für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Bebauungsplanentwurf in der geänderten Fassung vom 28.04.2026 mit Begründung nebst Umweltbericht sowie der nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen werden in der Zeit vom
06.07.2026 bis 07.08.2026
unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht:
https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet stehen im Rathaus der Stadt Grafing b.M., Marktplatz 28 (Flur im 1. Stock) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten durch ein öffentlich zugängliches Lesegeräte und durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Verfügung.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Schalltechnische Untersuchung von Gewerbelärm und Verkehrslärm, Ermittlung der Emissionskontingente, Hinweise auf bestehende und künftige Immissionsbelastung durch Gewerbelärm, Verkehrssicherheit / Schulwegsicherheit |
Wasser | Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserverhältnisse, Versickerungsmöglichkeiten, Hinweise auf Überschwemmungsgefahr bei Starkregen |
Tiere, Pflanzen | Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Reptilienkartierung, Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Tier- und Pflanzenwelt einschließlich Lebensstätten und Lebensräume, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Ausgleichskonzept, Freiflächengestaltung |
Verkehr | Erschließung und Zufahrten, ruhender Verkehr (Parkplätze), Verkehrsuntersuchung, Verkehrsablauf, Schalltechnische Untersuchung des Verkehrslärms auch außerhalb des Plangebietes |
Boden | Auswirkungen auf Landwirtschaft |
Landschafts- und Ortsbild, Landschaft, Landschaftsplan | Auswirkung auf das Landschaftsbild, Auswirkungen durch die Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes, Auswirkungen durch Werbeanlagen |
| Nutzung erneuerbare Energie, Klimaschutz | Pflicht zur Anbringung von Solaranlagen |
| Kultur, sonstige Sachgüter | Auswirkungen auf Einzelhandelsfunktion, Auswirkungen auf Baudenkmäler |
| Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht |
Es wird darauf hingewiesen
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Grafing, 19.05.2026
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
- 15 Bebauungsplan 28.04.2026.pdf
- 15 Begründung 28.04.2026.pdf
- 15 Umweltbericht 28.04.2026.pdf
- 12 Verkehrsuntersuchung Bericht 26.03.2026.pdf
- 12 Schallgutachten Verkehr + Gewerber 18.03.2026.pdf
- 15 Umweltrelevante Stellungnahmen.pdf
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
a) Erlass einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses mit Altenteilerwohnung am westlichen Siedlungsrand
b) Änderung des einfachen Bebauungsplanes "Ortskern Straußdorf" vom 15.01.2020
für den bereits bebauten Bereich im Osten des Grundstück Fl.Nr. 67 der Gemarkung Straußdorf (Grafinger Straße 5);
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der zuständige Bau- und Werkausschuss hat am 24.06.2025 für das Grundstück Fl.Nr. 67 der Gemarkung Straußdorf den Erlass einer Einbeziehungssatzung und gleichzeitig die Anpassung (Änderung) des einfachen Bebauungsplanes "Straußdorf" vom 15.01.2020 beschlossen. Mit der Einbeziehungssatzung soll am westlichen Rand der Hofstelle in der Grafinger Straße 5 (westlich gegenüber der Kirche) eine bisher im Außenbereich gelegene Fläche für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses mit Altenteilerwohnung in den Bebauungszusammenhang (Innenbereich) einbezogen werden. Die Schaffung des Baurechts durch den Satzungserlass ist notwendig, da es für das konkrete Vorhaben an der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) fehlt.
Um eine zusätzliche Wohnbebauung allein auf das geplante Vorhaben zu beschränken, werden die rückwärtigen Hofflächen als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Da dieses Flächen innerhalb des bestehenden einfachen Bebauungsplan „Ortskern Straußdorf (2020)“ liegen, wird der einfache Bebauungsplan gleichzeitig geändert. Der Erlass der „Einbeziehungssatzung“ und die Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Ortskern Straußdorf (2020)“ erfolgen in einer gemeinsamen Satzung.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird darauf hingewiesen, dass im Satzungsverfahren von einer Umweltprüfung abgesehen wird:
- Der Erlass der Einbeziehungssatzung unterfällt nicht der Umweltprüfungspflicht (§ 2 Abs. 4 BauGB); Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht
- Die Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Ortskern Straußdorf (2020)“ erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB, für das gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ebenfalls von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Es wurde im Satzungsverfahren eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Für den daraufhin vom Bau- und Werkausschuss am 16.12.2025 geänderten und zur Veröffentlichung bestimmten Satzungsentwurf erfolgt jetzt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Hierzu wird der Satzungsentwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
06.07.2026 – 07.08.2026
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet stehen im Rathaus der Stadt Grafing b.M., Marktplatz 28 (Flur im 1. Stock) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung
- ein öffentlich zugängliches Lesegeräte
- die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung / Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können.
Grafing, 18.05.2026
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer, Erster Bürgermeister



