Bekanntmachung
Vollzug des Naturschutzgesetzes (BayNatSchG);
Aufstellung des Grünordnungsplanes „Grünordnungsplan – Graf-Ernst-Straße“
zum Erhalt des Ortsbildes Unterelkofen;
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Grafing b.München hat am 07.05.2024 die Aufstellung des Grünordnungsplan „Grünordnungsplan – Graf-Ernst-Straße“ beschlossen. Planungsziel ist, zur Erhaltung des besonders wertvollen Landschaftsbildes entlang der markanten Hangkanten im Norden von Unterelkofen die vorhandenen Freiflächen zu sichern, insbesondere deren Freihaltung von baulichen und sonstigen Anlagen. Der Grünordnungsplan erstreckt sich über die Fl.Nrn. 894; 893/1; 893; 892; 889; 890; 904 und 899 der Gemarkung Elkofen. Diese Flächen liegen auch im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Dobelgebiet Atteltal“ vom 24.01.1986.
Auf der Grundlage des vom Stadtrat am 13.05.2025 gebilligten Planentwurfes erfolgt jetzt die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Grünordnungsplanes „Grünordnungsplan – Graf-Ernst-Straße“ liegt mit der Begründung nebst Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom
30.05.2025 bis 04.07.2025
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe |
Verkehr | Erschließung: Hinweis auf ungenehmigte Verkehrswege |
Niederschlagswasser | Hinweis über die Versickerungsfähigkeit der Böden |
Trinkwasser, Grundwasser | Hinweise zur Lage im Trinkwasserschutzgebiet; Grundwasserverhältnisse und deren Flurabstan |
Tiere, Pflanzen, Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund | Hinweis auf naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept und Hinweis auf bestehende Biotopflächen und auf aktuelle Biotopkartierungen; (unverbindliche) Entwicklungsziele und –maßnahmen; artenschutzrechtliche Bewertung |
Boden, Wald, Landwirtschaft | Aufforstungsverbot auf Freiflächen; Erreichbarkeit der Forst- und Wiesenflächen; Hinweise auf (fehlende) Altlasten |
Landschaft | Auswirkung auf Landschaftsbild; Hinweis auf Landschaftsplan |
Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen | Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung |
Nutzung erneuerbarer Energien, Klima | Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung |
Kulturgüter, sonstige Sachgüter | Hinweise auf Bodendenkmäler und Baudenkmäler |
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 14.05.2025
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer, Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Glonner Straße (Aldi)
und Drogeriemarkt“;Internetveröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Auf dem Betriebsgelände des Aldi-Marktes an der Glonner Straße (Ecke Aiblinger Straße) ist die Ansiedelung eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² geplant. Der Drogeriemarkt ist im Bereich der bisherigen Kundenparkplätze an der Südwestseite des Betriebsgrundstückes (Fl.Nr. 551/5 der Gemarkung Grafing) vorgesehen. Der geplante Standort ist im nachfolgenden Übersichtslageplan rot markiert.
Für die Ansiedlung des Drogeriemarktes wurde am 26.07.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen (Änderung des Bebauungsplanes „SO für großflächigen Einzelhandel, Glonner Straße ALDI (2013)“ durch Neuerlass).
Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für die Änderung des Bebauungsplanes über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach Nr. 18.8 i.V.m. 18.6 der Anlage 1 zum UVPG nicht (§ 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB). Der Bebauungsplan erweitert ein Gebiet mit einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb um einen nicht großflächigen Betrieb. Das Ergebnis der Vorprüfung (§§ 7, 9 Abs. 3 UVPG) hat ergeben, dass die Änderung keine erheblichen Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt deshalb gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan zur Innenentwicklung. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Bau- und Werkausschuss hat nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung am 27.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Glonner Straße (Aldi) und Drogeriemarkt“ i.d.F. vom 28.03.2025 beschlossen und zur Veröffentlichung (Planoffenlegung) bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 27.05.2025 mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom
07.07.2025 bis 09.08.2025
Unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht:
https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/bauen-erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet stehen im Rathaus der Stadt Grafing b.M., Marktplatz 28 (Flur im 1. Stock) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten durch ein öffentlich zugängliches Lesegeräte und durch öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Es wird darauf hingewiesen
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben
werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Grafing, 03.06.2025
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer, Erster Bürgermeister