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FAQ-Bereich

Uns erreichen verständlicherweise viele Fragen zu diesem wichtigen Thema. Wir empfehlen zum Einen zur Vorabinformation die Homepage der Deutsche Glasfaser zu besuchen. Im dortigen FAQ-Bereich werden die gängisten Fragen rund um die Bauphase, den Vertrag, die technischen Hintergründe der Glasfasertechnologie und vieles mehr umfassend beantwortet.

Zum Anderen sind auch die Servicemitarbeiter der Deutsche Glasfaser hier vor Ort im Servicepunkt, telefonisch oder bei Haus- und Unternehmensbesuchen für Sie verfügbar. Natürlich beantworten auch die zuständigen Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Grafing gerne Ihre Fragen. 

Einige der häufigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

  • 1. Gibt es in Grafing bereits "echte" Glasfaseranschlüsse?

Ja, einige Straßen oder Gebiete sind bereits mit einem solchen ausgestattet, z.B. das Gewerbegebiet in Schammach u.a. Aufschluss darüber ob auch Ihre Adresse darunterfällt geben Ihnen Vergleichsportale im Internet (siehe nächster Abschnitt).

 

2. Woher weiß ich, ob an meiner Adresse bereits von einem anderen Anbieter ein Glasfaseranschluss verfügbar ist?

Nutzen Sie die Verfügbarkeitstest für Ihre Adresse, entweder bei den einzelnen Anbietern oder besser noch providerübergreifend auf Check24. Achten Sie darauf, unter "Anschlussart" den Filter auf "Glasfaser" zu setzen, da Ihnen sonst auch andere Anschlussarten angezeigt werden.

 

  • 3. Wer darf sonst noch einen Glasfasernetzausbau durchführen?  

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 125 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) sowohl der Deutsche Glasfaser als auch den anderen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland das Wegerecht für die Bundesrepublik Deutschland erteilt. Daraus ergibt sich für diese laut § 125 Abs. 1 TKG ein Nutzungsrecht an öffentlichen Verkehrswegen für die Verlegung von Glasfaserleitungen und Leerrohrsystemen. 

Das bedeutet, dass sämtliche Telekommunikationsunternehmen jederzeit selbstständig und privatwirtschaftlich bestimmte Teile eines Stadtgebiets oder auch nur einzelne Straßen, mit einem Glasfasernetz ausstatten dürfen. Für den geplanten großflächigen Netzausbau wie ihn die Deutsche Glasfaser nun im Stadtgebiet durchführen möchte, besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Grafing. Eine solche Kooperationsvereinbarung wurde auch mit der Deutsche Telekom AG geschlossen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns aber noch keine konkreten Informationen darüber vor, wann diese gegebenenfalls mit einer Nachfragebündelung ihrerseits beginnen möchten. 

 

4. Was genau ist ein "echter" Glasfaser- bzw. FTTH-Anschluss?

FTTH - also fiber to the home - bedeutet, dass ein reines Glasfaserkabel im kompletten Bereich von der Verteilerstation, dem Point of Presence (PoP), über Unterverteiler (DP) und Hausübergabepunkt (HÜP) bis direkt in die Wohnheit an den Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA) und das Glasfaser-Modem (NT) verlegt wird. Die Glasfaser reicht damit auch noch die "letzte Meile" bis ans Endgerät und garantiert so eine hohe Bandbreite ohne Leistungseinbußen. Bei dieser Technik um die es aktuell geht, sind Bandbreiten im Download von bis zu 1 Gbit/s und im Upload von bis zu 500 Mbit/s möglich. 

Im Gegensatz dazu kommt bisher noch häufiger verbreiteten FTTB-Anschluss (also fiber to the building) die Glasfaser nur bis in den Keller eines Hauses. Die letzte Strecke in die Wohneinheiten wird über ein herkömmliches Kupferkabel überbrückt, wodurch es sich um keinen reinen Glasfaseranschluss mehr handelt. Die Nutzung von Kupfer begünstigt Störungen und damit Leistungseinbußen und Geschwindigkeitsschwankungen. Hiermit können Downloadgeschwindigkeiten von bis zu maximal 250 Mbit/s erreicht werden.

Beim gängigen FTTC-Anschluss schließlich (fiber to the curb) wird das Glasfaserkabel nur bis zum Verteilerkasten verlegt. Für die restliche Strecke von dort bis ins Haus und in die einzelnen Wohneinheiten werden wie bei FTTB Kupferkabel verwendet. Es handelt sich dabei ebenfalls nicht um einen Glasfaser- sondern um einen klassischen V-DSL-Anschluss, der durch die Verwendung von Kupfer auf der "letzen Meile" nicht die selbe Leistung wie ein FTTH-Anschluss erbringen kann. 

Der geringste Standard wäre schließlich ein gesamtes Netz, das aus Kupferkabeln aufgebaut ist, also die klassischen DSL-Leitungen. Hierbei sprechen wir von Downloadgeschwindigkeiten bis zu maximal 32 Mbit/s.

 

5. Woher weiß ich, ob ich aktuell schon einen "echten" Glasfaseranschluss, also FTTH, von einem anderen Anbieter nutze?

Diese Frage kann Ihnen nur Ihr aktueller Internetprovider beantworten. Werfen Sie einen Blick in Ihren Vertrag oder fragen Sie via dessen Service-Hotline oder Online-Kontaktformular nach. Damit es sich wirklich um einen kompletten Glasfaseranschluss bis in Ihre Wohneinheit, Ihr Haus oder Ihr Unternehmen handelt mit den oben erwähnten möglichen Bandbreiten, muss explizit ein FTTH-Anschluss bestehen. Sie können auch das genannte Vergleichsportal nutzen um herauszufinden, ob für Ihre Adresse prinzipiell Glasfaser verfügbar ist.

 

  • 6. Entstehen doppelte Kosten, wenn ich mich für einen Vertrag mit die Deutsche Glasfaser entscheide?

Nein, es entstehen keine doppelten Kosten.

 

  • 7. Muss ich beim Anbieterwechsel eine Unterbrechung meiner Internetverbindung befürchten? 

Nein. Deutsche Glasfaser bewöhrleistet einen reibungslosen Übergang von einem zum anderen Anbieter.

 

8. Bin ich dauerhaft an die Deutsche Glasfaser gebunden, wenn ich mich während der Nachfragebündelung für einen Vertrag entscheide?

Die Bindefrist an die Deutsche Glasfaser bei Vertragsabschluss beträgt zwei Jahre, es gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen. Danach läuft der Vertrag unbegrenzt weiter, kann aber monatlich gekündigt werden und es ist möglich zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dieser darf das bestehende Netz der Deutsche Glasfaser sowie Ihren daran bestehenden Anschluss nutzen.  

 

  • 9. Kann ich mich während der Nachfragebündelung für einen kostenlosen Hausanschluss durch die Deutsche Glasfaser entscheiden, aber anschließend keinen Vertrag zur monatlichen Nutzung bei dieser abschließen?

Nein, das ist nicht möglich. Der Bau eines Glasfaseranschlusses ist immer mit einem Vertrag bei Deutsche Glasfaser oder einem Glasfaseranbieter auf dem Netz von Deutsche Glasfaser verbunden.

 

  • 10. Ist der Anschluss komplett kostenlos?

Die Verlegung des Glasfaserkabels ist bis zum HÜP, also bis in den Keller des Hauses kostenlos. 

Die Leitungswege vom HÜP zum GF-TA und damit zum NT bzw. Router muss der Eigentümer bereitstellen. Dies kann durch das "Servicepaket Leitungsweg" dazugebucht werden und wird dann von einem Baupartner der Deutsche Glasfaser übernommen. Alternativ können Sie auch einen regionalen Handwerker vor Ort mit der Erstellung eines Angebots und der anschließenden Durchführung beauftragen. Die einmalige Bereitstellung des Glasfaserdienstes kostet 69,99€ für Privatkunden. Danach zahlen Sie lediglich monatlich für Ihren ausgewählten Tarif.   

  • 11. Kann ich mich auch noch nach der Nachfragebündelung für einen Glasfaseranschluss entscheiden?

Ja, das ist möglich. Allerdings ist der Anschluss bis zum HÜP dann nicht mehr kostenfrei wie während der Nachfragebündelung, sondern kostet ab 750€ je nach Bauaufwand.

 

  • 12. Was passiert, wenn sich in der Nachfragebündelungsphase nicht genügend Haushalte und Unternehmen für einen Glasfaseranschluss entscheiden?

In diesem Fall wird das Glasfasernetz nicht durch die Deutsche Glasfaser ausgebaut und alle geschlossenen Verträge sowie die dazugehörigen Daten werden gelöscht. Es entstehen keinerlei Kosten.

 

13. Kann es sein, dass auch z.B. die Deutsche Telekom irgendwann den Glasfasernetzausbau im Stadtgebiet vorantreiben wird?

Ja, das ist möglich. Der Grund dafür wurde bereits in Frage 3 erörtert.

 

14. Wie kann ich als Mieter einen Glasfaseranschluss erhalten?

Die Entscheidung für den Verlegung des Glasfaseranschluss kann rechtlich nur Ihr Vermieter als Eigentümer der Mietsache treffen. Sprechen Sie in an und bitten Sie ihn um sein Einverständnis in Form der sogenannten Grundstückseigentümererklärung. Sobald diese vorliegt, können Sie ganz normal einen Vertrag mit der Deutsche Glasfaser abschließen. Die Grundstückseigentümererklärung können Sie im Folgenden downloaden.

 

  • 15. Wird durch den Glasfaseranschluss die Internetverbindung oder Netzabdeckung meines Handytarifs besser? 

Solange Sie sich im WLAN-Empfangsbereich Ihres Anschlusses befinden, profitieren Sie vom schnellen und zuverlässigen Glasfaseranschluss, wenn Sie mit Ihrem Handy im Internet surfen wollen. Dies hat allerdings nichts mit dem normalen Handynetzempfang zu tun wenn Sie draußen, also abseits von Ihrem WLAN unterwegs sind oder die normale Telefonie nutzen.