Kita-Gebühren


Unabhängig vom jeweiligen Einrichtungsträger gelten für alle Grafinger Kindertagesstätten einheitliche Elternbeiträge. Die Gebühren fallen 12-mal jährlich an.

Die Gebührensätze für die Kindergartenkinder wurden in der Stadtratssitzung vom 09.05.2023 zum September 2023 neu festgelegt. 

Kindergärten und Häuser für Kinder
Elternbeitragszuschuss

Seit April 2019 kommt es zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern von Kindergartenkindern, da ab diesem Zeitpunkt die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit € 100,-- pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst werden. Die Beitragsentlastung gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zu dessen Einschulung.

Je nach täglicher Buchungszeit gelten folgende monatlichen Beiträge ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 - die Beitragsentlastung ab dem dritten Lebensjahr ist in dieser Tabelle nicht berücksichtigt:

3 - 4 Std./Tag       €  150,--
4 - 5 Std./Tag€  165,--
5 - 6 Std./Tag€   180,--
6 - 7 Std./Tag€   195,--
7 - 8 Std./Tag€   210,--
8 - 9 Std./Tag€   225,--
9 - 10 Std./Tag€   240,--

 

Bitte beachten Sie, dass bei Kindergartenkindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wegen des zusätzlichen Betreuungsaufwands pro Buchungseinheit bis zum 3. Geburtstag ein erhöhter monatlicher Elternbeitrag erhoben wird. Die Gebühren staffeln sich demnach wie folgt:

3 - 4 Std./Tag€   250,--
4 - 5 Std./Tag€   275,--
5 - 6 Std./Tag€   300,--
6 - 7 Std./Tag€   325,--
7 - 8 Std./Tag€   350,--
8 - 9 Std./Tag€   375,--
9 - 10 Std./Tag€   400,--

 

Kinderkrippen
Bayerisches Krippengeld

Der Freistaat Bayern führte zum 01.01.2020 das Krippengeld ein. Damit werden Eltern breits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu € 100 pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragssteller.

Für Krippenkinder ab einem Jahr bis zum Kindergarteneintritt gelten folgende Gebührensätze pro Monat bei einer Belegung von:

3 - 4 Std./Tag        €   275,--
4 - 5 Std./Tag€   305,--
5 - 6 Std./Tag€   335,--
6 - 7 Std./Tag€   365,--
7 - 8 Std./Tag€   395,--
8 - 9 Std./Tag€   425,--
9 - 10 Std./Tag€   455,--

 

Kinderhort
Für den Kinderhort in der 'Alten Villa' und im 'Waldhort Ebersberg' gelten folgende monatliche Gebührensätze bei einer wöchentlichen Belegung von:

10 - 15 Std€  133,--
15 - 20 Std.          €   147,--
20 - 25 Std.€   161,--
25 - 30 Std.€   175,--

 

Mittagsbetreuung an der Grundschule Grafing
Für die monatlich anfallenden Gebühren ist die Anzahl der gebuchten Tage pro Woche ausschlaggebend. Auf Grund der Vielzahl der Belegungsmöglichkeiten setzen Sie sich bitte wegen der Gebühren direkt mit dem Team der Socius e.V. unter Tel: 08031 357861, in Verbindung. 

Kindertagespflege KiTaP
Für die Kindertagespflege sind die Stunden-/Tagessätze mit der betreuenden Person zu vereinbaren. Die aktuellen Gebührensätze können Sie beim Jugendamt Ebersberg unter der Durchwahl 08092/823-504 erfragen.

Spielgruppen, Eltern-Kind-Gruppen etc.
Bitte setzen Sie sich wegen der Gebühren für diese Einrichtungen mit dem jeweiligen Anbieter bzw. Träger in Verbindung. Deren Anschriften und Telefonnummern finden Sie in dieser Rubrik weiter oben unter ‚Adressen Kitas’.