Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum 

In der Zeit vom 3. Oktober bis zum 5. Oktober 2025 findet der Mittelaltermarkt auf dem Volksfestplatz statt. 

Es wurde festgestellt, dass mehrere nicht zugelassene Fahrzeuge auf dem Volksfestplatz abgestellt wurden. Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Pkws umgehend, spätestens jedoch bis 24.09.2025, zu entfernen. Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden. Sollten die Fahrzeuge nicht fristgerecht von den Eigentümern entfernt werden, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass diese kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum sowie auf Grundstücken der Stadt Grafing b.München generell nicht erlaubt ist.

Die Haltverbotsbeschilderung für alle weiteren Fahrzeuge auf dem Volksfestplatz wird zeitnah aufgestellt werden.