Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erlass einer Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 778/3, 756 und 493 Gemarkung Elkofen (St.-Anna-Str. und Am Weiher) und das Grundstück Fl.Nr. 508/3 Gemarkung Elkofen (Seeweg) in Eisendorf;
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der zuständige Bau- und Werkausschuss der Stadt Grafing b.M. hat am 23.02.2021 für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 508/3 Gemarkung Elkofen (Seeweg) und am 26.10.2021 für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 778/3, 756 und 493 Gemarkung Elkofen (St.-Anna-Str. und Am Weiher) beschlossen, zur Ortsteilentwicklung von „Eisendorf“ eine Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) aufzustellen.
Damit sollen einzelne Flächen des bauplanungsrechtlichen Außenbereichs (§ 35 BauGB) in den bauplanungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) einbezogen werden um dort eine Bebauung zu ermöglichen.
Für die Fl.Nr. 508/3 Gemarkung Elkofen ist die Bebauung zwei Doppelhäusern, für die Fl.Nrn. 778/3 und 756 Gemarkung Elkofen die Bebauung mit 2 Wohngebäuden und für die Fl.Nr. 493 Gemarkung Elkofen die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus vorgesehen.
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet über das zentrale Internetportal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal). Hierfür ist der Satzungsentwurf nebst Begründung in der Zeit vom
12.02.2024 bis 13.03.2024
unter der genannten Internetadresse abrufbar.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, die Abgabe der Stellungnahmen ist aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Grafing b.M. möglich.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 34 Abs. 6, § 13 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB).
Die Satzungsunterlagen sind auch zusätzlich auf der Homepage der Stadt Grafing b.M. im Internet einsehbar (https://www.grafing.de).
Zusätzlich werden die Satzungsunterlagen und die Begründung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 BauGB während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus, Marktplatz 28, 85567 Grafing, Flur im 1.OG, für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Satzungsunterlagen sind die im Internet veröffentlichten Unterlagen maßgebend.
Grafing, 04.01.2024
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
a) Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das
„Sondergebiet Berufsschulzentrum“ und das „Sondergebiet
Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ in Grafing-Bahnhof
westlich der Bahnstrecke München-Rosenheim
b) Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes
„Außenbereichssiedlung Pierstling“;
Bekanntmachung der Internetveröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Nach Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens (Genehmigung vom 23.05.2023) wurde für die Entwicklung des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof (westlich der Bahnstrecke) die Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Für die ordnungsgemäße Entwässerung des Niederschlagswassers ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Baufläche der Berufsschule wird als „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ festgesetzt
Die Stellplätze der Berufsschule sollen über dem bestehenden Bahnparkplätzen errichtet werden als „Parkdeck“. Aufgrund der Planungen der Deutschen Bahn für den „Brenner-Nordzulauf“ wurde die ursprüngliche Ausweisung eines weiteren Parkdecks (östliche Hälfte des Bahnparkplatzes) zurückgestellt und ist nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplan. Der Bebauungsplanentwurf sieht die Festsetzung eines „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ nur auf der westlichen Hälfte des bestehenden Bahnparkplatzes fest.
Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236, 234/4, 234/7,234/8, 233, 232, 232/4, 232/8, 232/9, 232/5 der Gemarkung Nettelkofen und ist im nachfolgenden Übersichtslageplan rot unrandet. Das Plangebiet reicht bis an die Gemeindegrenze zu Bruck heran (im nachfolgenden Übersichtlageplan rosa-strichliert).
Gleichzeitig wird für die Ansiedlung „Pierstling“, einem Siedlungssplitter im Außenbereich (§ 35 BauGB), ein einfacher Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 3 BauGB) aufgestellt, der im Übersichtslageplan grün umrandet ist. Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236/1, 237, 237/2, 237/3, 237/4, 237/5, 238, 238/2, 556/32, 556/34, 585/2, 585/9, 585/4, 585/5, 585/6, 585/8 der Gemarkung Nettelkofen. Mit diesem selbständigen Bebauungsplan soll eine weitere Bebauung in „Pierstling“ ausgeschlossen und sollen die vorhandenen Freiflächen bzw. Grünstrukturen bewahrt werden. Diese Flächen bleiben weiterhin dem Außenbereich zugehörig (§ 35 BauGB).
Der vom Bau- und Werkausschuss am 24.10.2023 gebilligte Entwurf der Bebauungspläne mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.03.2024 bis 12.04.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Hinweise über Immissionsbelastung durch Bahnlärm, Immissionsbelastung der Anlieger durch Verkehrslärm (Zufahrt, Parkplatz); Verkehrslärmgutachten, insbesondere auch über mittelbare Verkehrslärmzunahme außerhalb des Plangebietes, Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe |
Verkehr, Abwasser | Verkehrsanbindung und Leistungsfähigkeit der Erschließung; Verkehrsgutachten; Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer; Hinweis zur Abwasserentsorgung; Planung und Plankollision mit dem geplanten Neubau einer Bahnstrecke für den Brenner-Nordzulauf mit aktuellem Vorentwurf; Bedarfsbeurteilung für Bahnparkplatz |
Niederschlagswasser | Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Versickerungseignung; |
Hochwasser | Hinweise zur Belastung des Bahngrabens und der Urtel und über Auswirkungen auf Hochwasserbelastung, Hinweis auf Starkniederschläge |
Tiere, Pflanzen, Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund | Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung und Bestandserfassung sowie Folgekartierung über Artenvorkommen (Haselmaus, Zauneidechse, Fledermaus und Vogelarten), spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP); Hinweis über Biodiversität und Biotopvernetzung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept, Hinweise auf fehlende Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen am bestehenden Bahnparkplatz |
Boden, Wald, Landwirtschaft | Bodengutachten zur Baugrundeignung; Hinweis zum Schutz der Waldflächen; Ersatzaufforstung von zu beseitigenden Waldbestand; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“; Erreichbarkeit für Landwirtschat; Hinweise auf (fehlende) Altlasten |
Landschaft | Auswirkung auf Landschaftsbild, Beurteilung von Standortalternativen; |
Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen | Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot, Hinweise auf Beschränkung weiterer Zersiedlung im Bereich von Pierstling |
Nutzung erneuerbarer Energien, Klima | Hinweise zur Stromversorgung und Wärmeenergieversorgung; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung |
Kulturgüter, sonstige Sachgüter | Hinweise über den Umgang mit Bodendenkmälern; Hinweise über Rechtsfolgen für die Bebauung in Pierstling |
Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht |
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung bzw. werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachte Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 05.02.2024
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Allgemeines Wohngebiet
auf den Grundstücken Fl.Nrn. 555 Teilfläche und 588 der Gemarkung Grafing westlich der Aiblinger Straße
(Bebauungsplan "Aiblinger Straße – 2. Bauabschnitt");
Bekanntmachung der Internetveröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst für die Bebauungsplan zur Ausweisung von Wohnbauflächen westlich der Aiblinger Straße im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 555 (Teilfläche) und 588 der Gemarkung Grafing.
(siehe nachfolgenden Übersichtslageplan)
Planungsziel ist die Schaffung von verbilligtem Mietwohnraum, vor allem für das städtische Grundstück Fl.Nr. 588 der Gemarkung Grafing in Zusammenarbeit mit der BayernHeim GmbH (Unternehmen des Freistaates Bayern) im Rahmen der einkommensorientierten Mietraumförderung.
Das Planungsgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 9.800 m². Die Bebauung erfolgt durch 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen. Die Erschließung erfolgt über die Pfarrer-Aigner-Straße zur Glonner Straße.
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren, ursprünglich als Bebauungsplan zur erweiterten Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Nach der Feststellung der Ungültigkeit des § 13b BauGB (Anwendungsvorrang des Europarechts) durch das Bundesverwaltungsgericht am 18.07.2023 wird der Bebauungsplan gemäß der Nachfolgeregelung des § 215a Abs. 1 BauGB jetzt im beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB fortgeführt. Eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) wird durchgeführt. Auf eine nochmalige Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.03.2024 bis 12.04.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Hinweise über Immissionsbelastung im Baugebiet durch den Verkehrslärm aus der Aiblinger Straße; Hinweise über Immissionsbelastung außerhalb des Baugebietes durch die Verkehrszunahme; Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe
|
Verkehr, Abwasser | Verkehrsanbindung und Leistungsfähigkeit der Erschließung; Verkehrsgutachten; Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer; Hinweis zur Abwasserentsorgung;
|
Niederschlagswasser | Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Versickerungseignung; Versiegelungswirkung und Oberflächenwasserabfluss; Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbeseitigung
|
Hochwasser | Hinweise über Hohenverhältnisse und Lage außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Hinweis auf Risiken bei Starkregenereignissen
|
Trinkwasser, Grundwasser
| Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten; Grundwasserverhältnisse und deren Flurabstand
|
Tiere, Pflanzen, Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund | Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept, Hinweis über Lage außerhalb von gesetzlichen Schutzgebieten
|
Boden, Wald, Landwirtschaft | Bodengutachten zur Baugrundeignung; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“; Hinweise auf (fehlende) Altlasten
|
Landschaft
| Auswirkung auf Landschaftsbild; Hinweis auf Landschaftsplan
|
Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen | Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot |
Nutzung erneuerbarer Energien, Klima
| Hinweise zur Strom- und Wärmeenergieversorgung; Regelungen über die Solarpflicht; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung |
Kulturgüter, sonstige Sachgüter | Hinweise über den Umgang mit Bodendenkmälern |
Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht
|
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung bzw. werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
Weiter besteht im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Geschäftszeiten auch Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Hierfür werden die oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung (Rathaus Zimmer Nr. 16) öffentlich dargelegt. Dabei wird ebenfalls bis 12.04.2024 Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 05.02.2024
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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