Veröffentlicht am: 26.08.2026
Benutzungsordnung für die Stockbahnen
BENUTZUNGSORDNUNG der Stadt Grafing für die STOCKBAHNEN JAHNSTRASSE
1. Spielberechtigung und Nutzung
- Zweckbindung: Die Bahnen dürfen ausschließlich für den Stocksport (Pflaster) genutzt werden.
- Nutzung: Die Nutzung der Anlage ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Leihstöcke können unter der Tel.Nr. 08092/703-1440 ausgegeben werden.
- Betriebszeiten: Werktags von 8 – 20 Uhr sowie sonntags bzw. feiertags von 9 – 13 und 15 – 20 Uhr.
2. Pflichten der Nutzer
- Pfleglicher Umgang: Die Bahnen müssen sauber gehalten und auch so verlassen werden. Sie sind vor jeder Benutzung mit der Kehrmaschine oder Besen gründlich abzukehren und zu reinigen.
- Schuhwerk und Sportgeräte: Es darf nur mit geeignetem Schuhwerk (z. B. Sportschuhen, rutschfesten Sohlen) gespielt werden. Die Laufsohlen der Stöcke müssen unbeschädigt sein, um Rillen oder Kratzer auf dem Belag zu vermeiden.
- Verhalten: Auf der Anlage ist alles zu unterlassen, was andere stört oder die Sicherheit gefährdet z.B. offenes Feuer, Grillen oder die Verwendung von Tonwiedergabegeräten. Hunde sind nicht erlaubt. Den Anweisungen des Platzwarts (Tel.-Nr. 08092/703-1440) oder Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
3. Sicherheit und Haftung
- Verkehrssicherungspflicht: Die Nutzung der Bahnen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Aufsicht: Kinder bis 14 Jahre dürfen die Anlage nur in Begleitung Erwachsener oder unter Aufsicht einer verantwortlichen Person betreten.
- Schäden: Entstandene Schäden an der Bahn oder den Geräten müssen umgehend gemeldet werden. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haften die Verursacher.
Viel Spaß beim Stockschießen!



