Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen
Versand der Zahlungserinnerungen für Steuer-Vorauszahlungen eingestellt
Die Bayerische Steuerverwaltung informiert erneut darüber, dass der Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) eingestellt wurde.
Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine. Bayern war bislang das einzige Bundesland, das diesen freiwilligen Service der Erinnerungsschreiben per Post noch angeboten hat.
Um ihren regelmäßigen Vorauszahlungspflichten termingerecht, regelmäßig und möglichst einfach nachkommen zu können, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Daueraufträge über ihre Banken einzurichten oder der Steuerverwaltung SEPA-Einzugsermächtigungen zu erteilen. Das hierfür erforderliche Formular kann unter SEPA-Lastschriftmandat abgerufen werden.
Generell erfolgt die Festsetzung von Vorauszahlungen im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheide. Die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger weiterhin aus ihrem entsprechenden Steuerbescheid entnehmen.
Sollten Steuerpflichtige – aufgrund offener Vorauszahlungen zum Fälligkeitstag 10. März 2026 – in diesen Tagen ein Mahnschreiben mit bereits entstandenen Säumniszuschlägen erhalten bzw. bereits erhalten haben, besteht auf Antrag gegebenenfalls die Möglichkeit, diese Säumniszuschläge zu erlassen (etwa bei bisher fristgemäßer Zahlung). Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich hinsichtlich eines möglichen Erlasses direkt an die im Schreiben bzw. Steuerbescheid angegebenen Kontaktdaten ihres Finanzamts zu wenden und die offenen Steuerbeträge – sofern zwischenzeitlich nicht geschehen – umgehend zu entrichten.
Die Bayerische Steuerverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, für eine termingerechte Steuervorauszahlung generell Sorge zu tragen.
Warum diese Veränderung?
- Digital und automatisch statt Papier und Brief: Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung eines Dauerauftrags ermöglichen eine bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen.
- Ressourcen- und Kosteneffizienz: Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstellung sparen wir Papier und schonen die öffentlichen Mittel.
- Zeitgemäß und zuverlässig: Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen — ohne erneute Erinnerung per Post.

