Mit Bekanntmachung im Bayerischen Staatsanzeiger vom 30. Juli 2021 hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) ein Volksbegehren auf Abberufung des Landtags zugelassen.
Die Eintragungsfrist erstreckt sich vom 14. - 27. Oktober 2021. Unterstützer des Volksbegehrens können sich während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus, Einwohnermeldeamt in die Eintragungslisten eintragen.
Wenn sich bayernweit eine Million Stimmberechtigte in die Eintragungslisten eintragen, ist ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtags herbeizuführen (Art. 83 Landeswahlgesetz Bayern).
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