"Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Grafing b.München im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte grundsätzlich für den Bau der Ostumfahrung entscheidet, aber im Besonderen auf eine landschafts- und bürgerverträgliche Ausführung (keine Trassenführung über dem natürlichen Gelände) besteht?"
"Stimmen Sie dafür, dass die Stadt Grafing b.München alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die geplante Ostumfahrung der Stadt (St 2080) ergreift, insbesondere Klage gegen einen etwaigen Planfeststellungsbeschluss erhebt?"
"Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen durch die Bürgerschaft in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet, welche Entscheidung soll dann gelten?"
Für die Ostumfahrung: 2.823
Gegen die Ostumfahrung: 2.340
Ungültige Stimmen: 48
Stimmberechtigte: 9.818 Personen
Abstimmende: 5.211
Wahlbeteiligung: 53,08%
Das Ratsbegehren für den Bau einer Ostumfahrung gilt somit als angenommen, das Bürgerbegehren gegen die Ostumfahrung gilt als abgelehnt.
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