Die Grafinger Stadtverwaltung

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft. Ab dem Jahr 2025 spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Zudem werden die, im Zusammenhang mit der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung stehenden Wohnhäuser künftig nicht mehr von der Grundsteuer A, sondern der Grundsteuer B erfasst.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 01. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder im Rathaus der Stadt Grafing b.München.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen, sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr ‑ 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 - 30 70 00 77