Der Buchsbaum ist aus Sicht der Fachexperten als reine Zierpflanze weder ökologisch noch ökonomisch besonders wertvoll; daher sollten Bekämpfungsmaßnahmen des Buchbaumzünslers in verhältnismäßiger Weise erfolgen.
Bitte entsorgen Sie befallenes Material wie folgt:
1. Kleine Mengen
Grüngut (Blätter) unverpackt in die grüne Biotonne; Hölzernes (Stämme) möglichst in den Gartenabfallcontainer am Wertstoffhof.
2. Größere Mengen
in den Gartenabfallcontainer am Wertstoffhof – idealerweise gehäckselt bzw. möglichst getrennt in Grüngut und hölzernes Material.
3. Große Mengen
direkt zu den Komposthöfen - idealerweise gehäckselt bzw. zumindest getrennt in Grüngut und hölzernes Material (Stämme) - zu den Öffnungszeiten Samstag von 9 – 12 Uhr mit Hinweis auf Zünslerbefall;
Bei größeren Mengen empfiehlt sich ggf. die Beauftragung von entsprechenden Dienstleistungsbetrieben.
Fachauskunft hinsichtlich der Behandlung von befallenen Buchsbäumen ist über den Kreisfachberater Gartenbau und Landespflege, Herr Ferrres, Tel. 08092/823-180, Mail: alexander.ferres@lra-ebe.de erhältlich.
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