Die Grafinger Stadtverwaltung

Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 31.12.2020

 

Vollzug der Baugesetze;
Amtliche Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 BauGB zum 31.12.2020;
Bekanntmachung der Auslegung

Für die nach § 195 Abs. 1 BauGB vorgelegten Kaufverträge und sonstige Verträge wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ebersberg eine Kaufpreissammlung geführt.
Hieraus werden für Bauland die Bodenrichtwerte ermittelt (§ 196 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung (BayGaV)).

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Ebersberg hat für die Stadt Grafing b.M. zum 31.12.2020 die Bodenrichtwerte ermittelt.

 Die aktuellen Bodenrichtwerte liegen in der Zeit vom

05.07.2021 bis 06.08.2021

in der Stadt Grafing b.M., Rathaus, 1. Obergeschoss - Flur, Marktplatz 28, 85567 Grafing b.M., zur Einsicht öffentlich aus und sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Grafing b.M. (www.grafing.de) in dieser Zeit abrufbar.

Soweit aufgrund von hygienischen Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Corona-Vorsorgemaßnahmen die Zugänglichkeit des Rathauses eingeschränkt ist, wird nach telefonischer Terminvereinbarung (08092/703-3111 oder -3211) die Einsichtnahme innerhalb der genannten Geschäftszeiten gewährleistet.

Auch außerhalb dieser Zeit besteht das Recht von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ebersberg (85560 Ebersberg, Eichthalstraße 5, Zimmer-Nr. 2.34) Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Satz 3 BayGaV).

Urheberrechtshinweis

Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem Gutachterausschuss für den Landkreis Ebersberg das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

Abschriften einzelner Daten - während der Dauer der Auslegung - sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch wie z.B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.

Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.

Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender.

Rechtsverbindlich sind ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte bzw. über das Internetportal Boris-Bayern erhaltene Auskünfte.


Hinweis:

Es werden keine kostenfreien mündlichen Auskünfte mehr erteilt. Auskünfte können über das Internet-Portal www.boris-bayern.de oder direkt von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Ebersberg (Mail: Gutachterausschuss@lra-ebe.de) angefragt werden.

Grafing b.M., 31.05.2021

 

Christian Bauer
Erster Bürgermeister