Die Grafinger Stadtverwaltung

Sondergebiet Schulzentrum Kapellenstraße

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „Sondergebiet Schulzentrum Kapellenstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 222, 261/3 Teilfläche und 261 Teilfläche der Gemarkung Öxing im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung (§ 13a BauGB);

Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Stadtrat hat am 22.10.2019 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan „Sondergebiet Schulzentrum Kapellenstraße“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 222 der Gemarkung Öxing. Es handelt sich dabei um das sonderpädagogische Förderzentrum –FSZ- (Johann-Comenius-Schule), Anwesen Kellerstraße 21. Ausschlaggebend ist der Wunsch des Landkrieses Ebersberg den südlichen Querbau um zwei weitere Geschosse auf insgesamt max. fünf Geschosse (Untergeschoss, Erdgeschoss und drei Obergeschosse). Gleichzeitig soll die Möglichkeit der Aufstockung des östlichsten Gebäudes auf II Vollgeschosse ermöglicht werden.

In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wurde das Plangebiet um die Grundstücke Fl. Nrn. 261/3 Teilfläche und 261 Teilfläche der Gemarkung Öxing (Verkehrsfläche) erweitert.

Der erweiterte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan zur Innenentwicklung, bei dem die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Entsprechend dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 17.03.2020 werden der Bebauungsplanentwurf, die Begründung und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

07.04.2020 bis 12.05.2020

während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus (Flur im 1. Stock), Marktplatz 28, öffentlich ausgelegt (§ 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Aufgrund des fehlenden Auslegungsbeschlusses entfällt die in der Zeit vom 07.04.2020 bis 12.05.2020 angekündigte öffentliche Auslegung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßgebend.

 

Grafing, 18.03.2020

Stadt Grafing b.M.

 

Angelika Obermayr

Erste Bürgermeisterin