Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Rosenheimer Straße 36"
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Rosenheimer Straße 36“ für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 739 der Gemarkung Grafing; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Durchführung der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 05.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Rosenheimer Straße 36“ für eine Wohnbebauung gefasst. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 739 der der Gemarkung Grafing. Das Plangebiet einschließlich der öffentlichen Verkehrsflächen hat eine Größe von ca. 2.000 m².
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Das Vorhaben unterliegt nicht der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht; eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB ist ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan entspricht nicht dem Entwicklungsgebot. Der Flächennutzungsplan setzt für dieses Grundstück „Fläche für die Landwirtschaft“ fest. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Anpassung zu ergänzen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hierbei wird in der Zeit von
15.06.2020 bis 10.07.2020
während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im Flur 1. Obergeschoss, Marktplatz 28, sowie nach telefonischer Terminvereinbarung, öffentlich ausgelegt (§ 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). Da die Öffnungszeiten des Rathauses derzeit aufgrund der „Corona-Kriese“ eingeschränkt sind, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ein Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten kann jederzeit gewährt werden. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zur Erörterung bitten wir ebenfalls um telefonische Terminabsprache. Auch die Erörterung kann telefonisch erfolgen.
Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßgebend.
Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die bei der Stadtverwaltung dargelegten Planunterlagen maßgebend.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Stadt Grafing b.M.
Grafing, 07.05.2020
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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