Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Schulzentrum Kapellenstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 222 der Gemarkung Öxing, Anwesen Kapellenstraße 21, Johann-Comenius-Schule
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Durchführung der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 22.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Schulzentrum Kapellenstraße“ für die Johann-Comenius-Schule gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 222 der Gemarkung Öxing. Das Plangebiet einschließlich der öffentlichen Verkehrsflächen hat eine Größe von ca. 11.000 m².
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Das Vorhaben unterliegt nicht der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht; eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB ist ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan entspricht dem Entwicklungsgebot. Der Flächennutzungsplan setzt für dieses Grundstück „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hierbei wird in der Zeit von
27.01.2020 bis 28.02.2020
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus (Marktplatz 28), Zi.Nr. 16, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die vorgebrachten Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein.
Gleichzeitig liegt der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung im Rathaus (Flur im 1. OG) öffentlich zur Einsicht aus. Die Planunterlagen sind auch zusätzlich im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die öffentlich ausgelegten Planunterlagen maßgebend.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Stadt Grafing b.M.
Grafing, 30.12.2019
Angelika Obermayr
Erste Bürgermeisterin
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