Änderung des Bebauungsplanes "Gindlkofener Feld I"
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Zweite Änderung des Bebauungsplanes „Gindlkofener Feld I“ an der Breitensteinstr.; Wiederholung der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat hat am 16.01.2018 das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes„Gindlkofener Feld I“ eingeleitet (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich der zweiten Bebauungsplanänderung (Plangebiet) erfasst einen Teilbereich südlich der Breitensteinstraße und betrifft die Grundstücke Fl. Nrn. 222 und 222/10 der Gemarkung Nettelkofen sowie die angrenzenden Verkehrsflächen mit den Fl.Nrn. 200/2 und 223/1 jeweils Teilfläche der Gemarkung Nettelkofen.
Das Plangebiet ist im nachfolgenden Lageplan rot umrandet dargestellt.
Planungsziel ist die Nachverdichtung der betroffenen Grundstücke.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 bekanntgemacht. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Im Aufstellungsverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom
02.06.2020 bis 16.06.2020
während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im Flur 1. Obergeschoss, Marktplatz 28, sowie nach telefonischer Terminvereinbarung, öffentlich ausgelegt (§ 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). Da die Öffnungszeiten des Rathauses derzeit aufgrund der „Corona-Kriese“ eingeschränkt sind, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ein Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten kann jederzeit gewährt werden. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zur Erörterung bitten wir ebenfalls um telefonische Terminabsprache. Auch die Erörterung kann telefonisch erfolgen.
Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßgebend.
Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die bei der Stadtverwaltung dargelegten Planunterlagen maßgebend.
Während der Beteiligungsfrist kann jedermann Stellungnahmen nehmen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Grafing b.München, 05.05.2020
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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