Die Grafinger Stadtverwaltung

Gewerbegebiet Haidling Süd

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Haidling Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 111 der Gemarkung Elkofen am Grafenweg / Bachhäusl im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB);

Entfall der Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Stadtrat hat am 06.02.2018 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Haidling Süd“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Das Plangebiet umfasst das bisher als Lagerplatz und einer Scheune bebaute Grundstück Fl.Nr. 111 der Gemarkung Elkofen südlich des „Grafenweg“ (südlich der Metzgerei).

Der vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 28.01.2020 gefasste Billigungs- und Auslegungsbeschluss bedarf aufgrund von inhaltlichen Plankorrekturen der Anpassung. Die Plankorrekturen betreffen vor allem die Festsetzungen zum Immissionsschutz und gehen auf das zwischenzeitlich vorliegenden schalltechnische Gutachten vom 07.02.2020 zurück.

Die Änderung des Billigungs- und Auslegungsbeschluss war in der Sitzung des Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 17.03.2020 vorgesehen. Aus Vorsorgegründen hinsichtlich der Corona-Pandemie konnte die Sitzung nicht durchgeführt werden.

Aufgrund des fehlenden Auslegungsbeschlusses entfällt die in der Zeit vom 07.04.2020 bis 12.05.2020 angekündigte öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung wird zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt und dann erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung nebst den auszulegenden Unterlagen wird ins Internet eingestellt.

 

Grafing, 25.03.2020

Stadt Grafing b.M.

 

Angelika Obermayr

Erste Bürgermeisterin