Die Grafinger Stadtverwaltung

Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Haidling Süd"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Haidling Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 111 der Gemarkung Elkofen am Grafenweg / Bachhäusl im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB); Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Stadtrat hat am 06.02.2018 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Haidling Süd“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Das Plangebiet umfasst das bisher als Lagerplatz und einer Scheune bebaute Grundstück Fl.Nr. 111 der Gemarkung Elkofen südlich des „Grafenweg“ (südlich der Metzgerei).

Die Bebauungsplanaufstellung wurde im Regelverfahren eingeleitet und jetzt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan zur Innenentwicklung fortgeführt, bei dem die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Von einer erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde abgesehen.

Entsprechend dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 28.01.2020 und 21.04.2020 werden der Bebauungsplanentwurf, die Begründung und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

22.06.2020 bis 22.07.2020

während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im Flur 1. Obergeschoss, Marktplatz 28, sowie nach telefonischer Terminvereinbarung, öffentlich ausgelegt (§ 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). Da die Öffnungszeiten des Rathauses derzeit aufgrund der „Corona-Kriese“ eingeschränkt sind, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ein Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten kann jederzeit gewährt werden.

Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßgebend.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Grafing, 07.05.2020

Stadt Grafing b.M.

 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister