Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung (§ 13a BauGB) für die Bebauung der Grundstücke Fl.Nrn. 642 und 628/2 der Gemarkung Grafing an der Pfarrer-Dr.Zeiller-Straße (Bebauungsplan „Dobelklause (Pfarrer-Dr.Zeiller-Straße)“; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bau-, Werk- und Umweltausschuss hat am 25.10.2016, gebilligt vom Stadtrat am 08.11.2016, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 642 und 628/2 der Gemarkung Grafing beschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die bisher noch unbebaute Fläche am nordöstlichen Ende (Einmündung Pfarrer-Dr.-Rauch-Straße) der Pfarrer-Dr.Zeiller-Straße mit einer Größe von ca. 5.500 m².
Unter Änderung der bisherigen Bebauungspläne „Am Dobel“ (1957) und „Dobelklause“ (1965) ist mit dem Ziel der umgebungsverträglichen Nachverdichtung eine 2-geschossige Wohnbebauung vorgesehen zur Nutzung als Mehrfamilienhaus oder als Hausgruppe (Reihenhaus). Für die Stellplätze wird eine zentrale Tiefgarage festgesetzt. Unter Verbreiterung der Pfarrer-Dr.Zeiller-Straße werden auch im öffentlichen Straßenraum zusätzliche Stellplätze geschaffen. Die bestehende Fußwegverbindung an der Pfarrer-Dr.-Rauch-Straße wird für die Mitbenutzung von Rettungsfahrzeugen verbreitert, aber als Geh- und Radweg festgesetzt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan zur Innenentwicklung, bei dem die Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Im Aufstellungsverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom
06.07.2020 bis 07.08.2020
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Planunterlagen liegen zusätzlich öffentlich zur Einsicht aus (Rathaus, Marktplatz 12, Flur im Obergeschoss) und sind auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de).
Während der Beteiligungsfrist kann jedermann Stellungnahmen nehmen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Grafing b.München, 29.05.2020
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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