Die Grafinger Stadtverwaltung

Corona

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

noch immer ist die Coronakrise das vorherrschende Thema, noch immer gilt:
Distanz ist die beste Fürsorge.
Halten Sie Abstand. Vermeiden Sie soziale Kontakte.
 

Allg. Hinweise zum Schutz vor Infektionskrankheiten

Informationen der Bayerischen Staatsregierung

Informationen des Landrastamtes Ebersberg
 

Gewerbetreibende finden Hilfestellung auf der Seite unseres Wirtschaftsförderers - hier.

Die Aktionen des Grafinger Gewerbes mit Abhol- und Lieferservices finden Sie hier.

Bei psychosozialen Schwierigkeiten hilft die Grafinger Jugendpflege weiter.
Im Falle häuslicher Gewalt wenden Sie sich bitte an den Frauennotruf Ebersberg Tel. 08092/88110.

Die aktuelle Anzahl der Infizierten im Landkreis entnehmen Sie bitte  den Pressemitteilungen des Landratamtes Ebersberg oder  der Website des Robert-Koch-Instituts.

Hier finden Sie alle Informationen für unsere fremdsprachigen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Bei Fragen zu einer eventuellen Ansteckung wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Hausarzt, dann an die Kassenärztliche Bereitschaft, Tel 116 117 oder an die Hotline des Landratsamtes 08092-823-680

Eine Liste mit Grafinger Geschäften, die einen Lieferservice anbieten, finden Sie hier.
Welche Geschäfte überhaupt geöffnet haben dürfen, erfahren Sie hier.

 
Ausgangsbeschränkung

bis einschließlich 10. Mai 2020. 
Ab 20. April ist Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Geschäfte

Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot.
Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Eine maximale Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
Ab 4. Mai 2020 dürfen Friseure wieder öffnen.

Gastronomie/Hotellerie/Tourismus

Wie bisher nur Mitnahme von Essen, (nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

Veranstaltungen und Versammlungen

Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.

Schulen/Kinderbetreuung

Ab 27. April 2020 Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen. Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des "Lernens zuhause" weitergeführt.

Ab 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten wird rechtzeitig vorher  entschieden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.

Die bisherige Notbetreuung an Schulen und KiTas wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet..

Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime

Die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bleiben bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.


ÖPNV

Im ÖPNV ist die Nutzung von Alltagsmasken nun vorgechrieben.
 

Ausgangsbeschränkung 

Weiterhin gelten die folgenden Punkte.

  1. Erlaubt: zur Arbeit gehen, Lebensmittel einkaufen, zum Arzt, zur Apotheke gehen, zur Bank.
  2. Erlaubt: Lebensmittel zum Mitnehmen und Lieferungen
  3. Gastronomie,  Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios: geschlossen
  4. Besuch von Lebenspartnern, alten und kranken Angehörigen: erlaubt
  5. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren.
  6. In der Öffentlichkeit , wo immer möglich zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m.
  7. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  8. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind  nicht akzeptabel. Verstöße werden überwacht und sanktioniert.

Bitte halten Sie sich daran, es wird kontrolliert und es werden empfindliche Strafen verhängt.

 

Das Grafinger Rathaus ist ab 4. Mai 2020 wieder für den Besucherverkehr geöffnet: Montag – Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr  

Auch außerhalb dieser Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. Es wird empfohlen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Öffnungszeiten vorab telefonisch oder per E-Mail mit dem jeweiligen Ansprechpartner einen Termin zu vereinbaren. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage unter: Mitarbeiter.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Corona-Situation das Rathaus nur über den Innenhof zugänglich ist. An den Eingängen sowohl am Rathaus als auch am Nebengebäude finden dazu Einlasskontrollen statt. Alle Besucher werden auf einer angelegten Liste erfasst. Begleitpersonen z.B. Ehegatten, Kinder dürfen nur unter bestimmten Umständen das Rathaus betreten. Die Einhaltung der aktuellen Abstandsregeln sowie das Tragen einer Schutzmaske wird vorausgesetzt.
 

Gewerbetreibende,  Einzelhändler, Gastronomie

Bitte wenden SIe sich bei allen Fragen 
zur Unterstützung an unseren Wirtschaftsförderer, 
Herrn Tim Grebner Tel. 08092-703-9121 
oder per E-Mail an tim.grebner@grafing.de
Informationen über finanzielle Unterstützung für Gewerbetreibende finden Sie hier.

 

Öffentliche Einrichtungen

Trauungen: nur noch in absoluten Notfällen

Waldfriedhof: Aussegnungshalle geschlossen. Maximal 15 Trauergäste bei Beerdigungen.

Wertstoffhof: gleichzeitiger Eintritt nur für 2 Personen, Güterbörse geschlossen. 
Die Problemmüllsammlung am 17.4.2020 entfällt ersatzlos

Tafel: geschlossen, gleichzeitig Notbetrieb. Wenn Sie Hilfe brauchen wenden Sie sich bitte an die 703-777, wir stellen den Kontakt zur Tafel her.

Spielplätze: geschlossen

Veranstaltungen/Versammlungen: untersagt. 

Freizeiteinrichtungen: geschlossen. 

Ladengeschäfte des Einzelhandels: geschlossen. Ausgenommen Lebensmittel. 

Schulen und Kitas: geschlossen
Notgruppen für Kinder, deren beide Eltern systemrelevante Berufe ausüben oder wenn auch nur ein Elternteil in einem Pflegeberuf arbeitet. Über eine Aussetzung der Elternbeiträge verhandeln gerade die Träger der EInrichtungen und streben eine einheitliche Lösung an.

Ferienbetreuung der Stadtjugendpflege: abgesagt

Turnhallen, Stadion, Kunstrasenplatz: geschlossen.  

Senioren- und Pflegeheim Grafing: Keine Besuche im Pflegebereich. Besuche im Betreuten Wohnen bitte auf das Notwendigste beschränken.

Kreisklinik Ebersberg: keine Besuche

Problemmüllsammlung am 17.4.2020 entfällt ersatzlos.

Senioren-Busausflug am 23.04.2020 abgesagt.

Frühjahrsmarkt Grafing am 19.04. abgesagt.

Rencontre musicale am 08./09.05. abgesagt

Kneipenfest am 27.06. abgesagt

Die Feuerwehr ist natürlich wie immer im Einsatz - vielen Dank!  - stellt aber Übungen, Versammlungen etc. ein.

Der Wechsel der Wasserzähler wurde bis auf Weiteres ausgesetzt, um unsere Kollegen zu schützen.