Die Grafinger Stadtverwaltung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Neubebauung des sog. „Lentner-Geländes“ (Marktplatz 12) als Bebauungsplan zur Innenentwicklung (§ 13a BauGB);

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Ausgelöst durch einen Vorbescheidsantrag hat der Stadtrat am 10.04.2018 beschlossen, zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das sog. „Lentner-Gelände“ am Marktplatz einen Bebauungsplan aufzustellen. Um das beantragte Vorhaben mit einer überdimensionierten Bebauung wegen des dafür bestehenden Genehmigungsanspruches auszuschließen, wurde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen. Der Aufstellungsbeschluss und die Satzung zur Veränderungssperre wurden am 25.05.2018 bekanntgemacht.

Das Plangebiet erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 7, 10/1, 11/1, 11/2, 12 Teilfläche, 12/3, 12/4, 12/5 und 34/6 Teilfläche der Gemarkung Grafing. Es liegt zwischen dem Marktplatz und dem Vazaniniweg und grenzt im Westen an die Münchener Straße an. 

Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz Nr. 1 BauGB).

Der vom zuständigen Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 26.11.2019 zur Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 

03.02.2020 bis 06.03.2020

während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, Grafing, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf bei der Stadt Grafing b.M. abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.

Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßgebend.

 

  • Stadt Grafing b.M.
  • Grafing, 05.12.2019

 

  • Angelika Obermayr
  • Erste Bürgermeisterin