Die Grafinger Stadtverwaltung

Bebauungsplan "Alter Bauhof"

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Änderung des Bebauungsplanes „Hammerschmiede, Glonner Straße, Von-Hazzi-Straße“ für den Teilbereich des „Alten Bauhofes“ (Von-Hazzi-Straße 7 1/3) einschließlich der nördlich und östlich anschließenden Flächen sowie für den Teilbereich zwischen dem Oberanger und dem Schulgrundstück (Gymnasium) südlich des Unteranger als Bebauungsplan zur Innenentwicklung (§ 13a BauGB);

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Bebauungsplanänderung erfasst die Flächen des „Alten Bauhofes“ (Von-Hazzi-Straße 7 1/3) einschließlich der im Norden bis zur Von-Hazzi-Straße und Osten bis zum Oberanger anschließenden Flächen. Im Weiteren erstreckt sich das Plangebiet auf das größtenteils bebaute Gebiet östlich  des Oberanger / südliche der Straße Unteranger, dort insbesondere für die erstmalige Bebauung der Fl.Nr. 514/10 der Gemarkung Grafing.

Der Geltungsbereich erfasst folgende Grundstücke: Fl.Nrn. 514, 514/1, 514/4, 514/5, 514/6, 514/7, 514/8, 514/9, 514/10, 514/11, 514/12, 514/13, 514/18, 514/19, 514/21, 514/24, 514/25, 514/26, 506/1, 506/13, 507/11 und 505/17 der Gemarkung Grafing. Das Plangebiet ist im Lageplan rot umrandet dargestellt.

Planungsziel ist die Nachfolgenutzung für das Gelände des früheren Bauhofes und der angrenzenden Grundstücke vorrangig für den Geschosswohnungsbau. Für die Grundstücke östlich des Oberangers erfolgt eine rechtliche Anpassung an die tatsächlich entstanden Bebauung und Grundstücksordnung sowie die Festsetzung einer zusätzlichen Wohnbebauung für das Grundstück Fl.Nr. 514/10 der Gemarkung Grafing.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Das Vorhaben unterliegt nicht der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht und beeinträchtigt nicht die Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB.

Nach Durchführung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nunmehr die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit  vom

15.06.2020 – 20.07.2020

während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus (Marktplatz 28 / 1.Obergeschoss, Flur) öffentlich aus. Soweit aufgrund von hygienischen Vorsorgemaßnahmen die Zugänglichkeit des Rathauses eingeschränkt ist, wird nach telefonischer Terminvereinbarung (08092/703-3101) die Einsichtnahme innerhalb der genannten Geschäftszeiten gewährleistet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auch in das Internet eingestellt (https://www.grafing.de).

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann jedermann zu dem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellung nehmen. Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Grafing b.München, 06.05.2020

Stadt Grafing b.München

 

Christian Bauer

Erster Bürgermeister