Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayer. Wassergesetzes (BayWG);
Antrag der Stadt Grafing b.München nach § 15 WHG zur Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers aus den Bereichen der Wasserburger Straße und des Wohngebiets „Goethering“ Grafing, in den Wieshamer Bach
Der Stadt Grafing wurde die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, Niederschlagswasser das auf den Dach-, Hof-, Parkplatz- und Straßenflächen, in Bereichen der „Wasserburger Straße“ und des Wohngebiets „Goethering“ in den Wieshamer Bach einzuleiten.
Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom
04.05.2020 bis 18.05.2020
während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bei der Stadt Grafing b.M., Rathaus, Marktplatz 28, 85567 Grafing b.M.; Zimmer 16 ausliegt und dort eingesehen werden kann.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.
Grafing, den 26.03.2020
Angelika Obermayr
Erste Bürgermeisterin
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