Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Wohnbebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 275 und 275/11 der Gemarkung Öxing nördlich der Siedlung "Schönblick" (Bebauungsplan "Am Schönblick Nord II") gemäß § 13b BauGB; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat hat am 16.10.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans (§ 2 Abs. 1 BauGB) zur Ausweisung eines Wohngebiets für die derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücke am nördlichen Ortsrand der Siedlung „Schönblick“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 275 und 275/1 der Gemarkung Öxing beschlossen. Im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 275/1 der Gemarkung Öxing wird der Bebauungsplan „Schönblick Nord“ vom 03.10.2018 geändert
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 bekanntgemacht.
Das Planungsgebiet erstreckt sich einschließlich der umfangreichen Ortsrandeingrünung und sonstiger Grünflächen auf eine Fläche von ca. 23.000 m², davon ca. 12.000 m² Baulandfläche. Die Bebauung erfolgt mit Hausgruppen und Einzelhäuser; Geschosswohnungsbau mit Tiefgaragen ist nicht geplant.
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur erweiterten Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO liegt mit ca. 3.200 m² unter der Grenze von 20.000 m² gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht (Anlage 1 Nr. 18.7 zu §§ 1, 7 UVPG). Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB) bestehen nicht.
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom
29.06.2020 bis 31.07.2020
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Soweit aufgrund von hygienischen Vorsorgemaßnahmen die Zugänglichkeit des Rathauses eingeschränkt ist, wird nach telefonischer Terminvereinbarung (08092/703-3101) die Einsichtnahme innerhalb der genannten Geschäftszeiten gewährleistet.
Die Planunterlagen sind auch zusätzlich öffentlich ausgelegt (Rathaus, Flur im 1. Obergeschoss) und sind im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die bei der Stadtverwaltung dargelegten Planunterlagen maßgebend.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Vorgebrachte Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 08.05.2020
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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