Die Grafinger Stadtverwaltung

Die Steuerstelle informiert – Alle Info`s zur Hundehaltung

Immer mehr Menschen „sind auf den Hund gekommen“ und halten sich einen Vierbeiner. Die Anzahl der in unserer schönen Stadt lebenden vierbeiniger Lieblinge steigt stetig an. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle Hunde ab einem Alter von vier Monaten, die länger als drei Monate in unserem Stadtgebiet leben, bei uns in der Stadtverwaltung angemeldet werden müssen. 

Bei der Anmeldung in der Finanzverwaltung im Erdgeschoss der Kämmerei, Rathausgasse 1 erhalten Sie eine Hundemarke. Diese sollte beim Ausführen des Hundes entweder am Halsband befestigt oder im Portemonnaie mitgeführt werden, da diese bei einer Kontrolle vorgezeigt werden muss. Sie dient als Nachweis der Anmeldung. 

Die Hundesteuer beträgt jährlich 60,00€, bei Kampfhunden 400,00€. Die Kampfhunde werden nach der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit unterteilt in Kategorie I und II. Hunde der Kategorie I dürfen in Bayern nur mit einer gesonderten Erlaubnis gehalten werden. Für die Hunde der Kategorie II ist der Nachweis eines Negativzeugnisses erforderlich, welches von der zuständigen Stadtverwaltung ausgestellt wird. 

Sollten Sie mit ihrem Hund aus einer anderen Gemeinde zu uns ziehen, achten Sie bitte darauf, dass Sie ihren Vierbeiner dort abmelden. Sollte ihr Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt wohnen, melden Sie ihn bitte bei uns ab. Auch bei Ableben eines Tieres mit gleichzeitiger Wiederbeschaffung ist eine neue Anmeldung erforderlich! 

Außerdem muss jeder Hundeführer dafür sorgen, dass die Hinterlassenschaften des Tieres ohne Aufforderung unverzüglich beseitigt werden. Wir helfen Ihnen dabei, da wir für Sie insgesamt 33 Hundekottütenspender im gesamten Ortsgebiet aufgestellt haben. Eine aktuelle Auflistung der Standplätze der Hundekottütenspender finden Sie demnächst auf unserer Homepage.