Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 111 und 27/2 Teilfläche, Gemarkung Elkofen, und für das Grundstück Fl.Nr. 740/5, Gemarkung Nettelkofen, am Grafenweg;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Durchführung der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Das Grundstück Fl.Nr. 111 der Gemarkung Elkofen, welches im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Dobelgebiet Atteltal" vom 24.01.2086 liegt wird derzeit als Lagerplatz mit einer im Jahre 1986 erteilen Baugenehmigung für eine Feldscheune genutzt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Um die bauliche Entwicklung des Grundstückes sicherzustellen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23.07.2019 den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen.
Das Planungsgebiet erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 111 und 27/2 Teilfläche der Gemarkung Elkofen und das Grundstück Fl.Nr. 740/5 der Gemarkung Nettelkofen.
Der erweiterte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hierbei wird in der Zeit vom
18.11.2019 bis 23.12.2019
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus (Marktplatz 28), Zi.-Nr. 16, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die vorgebrachten Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein.
Gleichzeitig liegt der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung im Rathaus (Flur im 1. OG) öffentlich zur Einsicht aus. Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die öffentlich ausgelegten Planunterlagen maßgebend.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Grafing, 17.10.2019
Stadt Grafing b.M.
Angelika Obermayr
Erste Bürgermeisterin
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