Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG zur Einleitung von Oberflächenwasser aus dem sog. Goldbergkanal in den Fehlbach der Urtel im Stadtbereich Grafing bei München;
Der Stadt Grafing wurde die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, Niederschlagswasser aus dem sog. Goldbergkanal in den Fehlbach der Urtel im Stadtbereich Grafing bei München einzuleiten.
Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit
vom 02.01.2023 bis 16.01.2023
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28, zur Einsicht ausliegt. In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem über die Internetseite des Landratsamtes Ebersberg https://lra-ebe.de/aktuelles/laufende-verwaltungsverfahren-mit-oeffentlichkeitsbeteiligung/ abrufbar (Art. 27a BayVwVfG).
Soweit aufgrund von hygienischen Vorsorgemaßnahmen die Zugänglichkeit des Rathauses eingeschränkt ist, wird nach telefonischer Terminvereinbarung (08092/703-3101) die Einsichtnahme innerhalb der genannten Geschäftszeiten gewährleistet.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.
Grafing, den 25.11.2022
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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