Bekanntmachung / Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)
Bekanntmachung / Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung einer Außenbereichssatzung (gem. § 35 Abs. 6 BauGB) für das Grundstück Fl.Nr. 769 der Gemarkung Grafing „Dichauer Weg 12“
Öffentliche Auslegung gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Der zuständige Bau- und Werksausschuss der Stadt Grafing b.M. hat am 27.04.2021 die Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Wohnbebauung im Außenbereich (sog. Außenbereichssatzung) nach § 35 Abs. 6 BauGB für das Grundstück Fl.Nrn. 769 der Gemarkung Grafing „Dichauer Weg 12“, zur Ermöglichung einer zusätzlichen Wohnbebauung mit einem Einfamilienhaus mit Garage an der Grundstückssüdseite, beschlossen.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Der Entwurf der Außenbereichssatzung nebst Begründung liegen in der Zeit vom
02. Januar 2023 bis 13. Februar 2023
im Rathaus (1. Obergeschoss - Flur), Marktplatz 28, 85567 Grafing b. München während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus (Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB).
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Außenbereichssatzung bei der Stadt Grafing b.M. abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung ist auch zusätzlich im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßgebend.
Grafing b.München, 14.12.2022
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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