Bekanntmachung / Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)
Bekanntmachung / Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB)
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets für das GrundstückFl.Nr. 661/5 der Gemarkung Grafing „Marinus-Oswald-Straße“ im
beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung § 13a BauGB.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der zuständige Bau- und Werksausschuss der Stadt Grafing b.M. hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für eine Wohngebietsausweisung auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/5 der Gemarkung Grafing gefasst.
Das Grundstück befindet sich am östlichen Ende der Marinus-Oswald-Straße und ist Teil der weitläufigen Freifläche zwischen der Glonner Straße und dem Klausenweg. Geplant ist die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit 3 Vollgeschossen. Das zur Baulandausweisung vorgesehene Grundstück ist Lageplan in roter Farbe gekennzeichnet.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Im Bebauungsplanverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit vom
02. Januar 2023 bis 10. Februar 2023
während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer Nr. 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Soweit aufgrund von hygienischen Vorsorgemaßnahmen die Zugänglichkeit des Rathauses eingeschränkt ist, wird nach telefonischer Terminvereinbarung (08092/703-3101) die Einsichtnahme innerhalb der genannten Geschäftszeiten gewährleistet.
Die Planunterlagen werden auch zusätzlich öffentlich ausgelegt (Rathaus, Flur im 11. Obergeschoss) uns sind im Internet einsehbar (https://www.grafing.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Grafing b.München, 14.12.2022
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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