Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
a) Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ und das „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ in Grafing-Bahnhof westlich der Bahnstrecke München-Rosenheim
b) Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Außenbereichssiedlung Pierstling“;
Bekanntmachung der Internetveröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Nach Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens (Genehmigung vom 23.05.2023) wurde für die Entwicklung des Berufsschulzentrums in Grafing-Bahnhof (westlich der Bahnstrecke) die Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Für die ordnungsgemäße Entwässerung des Niederschlagswassers ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die Baufläche der Berufsschule wird als „Sondergebiet Berufsschulzentrum“ festgesetzt
Die Stellplätze der Berufsschule sollen über dem bestehenden Bahnparkplätzen errichtet werden als „Parkdeck“. Aufgrund der Planungen der Deutschen Bahn für den „Brenner-Nordzulauf“ wurde die ursprüngliche Ausweisung eines weiteren Parkdecks (östliche Hälfte des Bahnparkplatzes) zurückgestellt und ist nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplan. Der Bebauungsplanentwurf sieht die Festsetzung eines „Sondergebiet Bahn- und Schulparkplatz (Parkdeck)“ nur auf der westlichen Hälfte des bestehenden Bahnparkplatzes fest.
Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236, 234/4, 234/7,234/8, 233, 232, 232/4, 232/8, 232/9, 232/5 der Gemarkung Nettelkofen und ist im nachfolgenden Übersichtslageplan rot unrandet. Das Plangebiet reicht bis an die Gemeindegrenze zu Bruck heran (im nachfolgenden Übersichtlageplan rosa-strichliert).
Gleichzeitig wird für die Ansiedlung „Pierstling“, einem Siedlungssplitter im Außenbereich (§ 35 BauGB), ein einfacher Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 3 BauGB) aufgestellt, der im Übersichtslageplan grün umrandet ist. Der Geltungsbereich erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236/1, 237, 237/2, 237/3, 237/4, 237/5, 238, 238/2, 556/32, 556/34, 585/2, 585/9, 585/4, 585/5, 585/6, 585/8 der Gemarkung Nettelkofen. Mit diesem selbständigen Bebauungsplan soll eine weitere Bebauung in „Pierstling“ ausgeschlossen und sollen die vorhandenen Freiflächen bzw. Grünstrukturen bewahrt werden. Diese Flächen bleiben weiterhin dem Außenbereich zugehörig (§ 35 BauGB).
Der vom Bau- und Werkausschuss am 24.10.2023 gebilligte Entwurf der Bebauungspläne mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.03.2024 bis 12.04.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Hinweise über Immissionsbelastung durch Bahnlärm, Immissionsbelastung der Anlieger durch Verkehrslärm (Zufahrt, Parkplatz); Verkehrslärmgutachten, insbesondere auch über mittelbare Verkehrslärmzunahme außerhalb des Plangebietes, Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe |
Verkehr, Abwasser | Verkehrsanbindung und Leistungsfähigkeit der Erschließung; Verkehrsgutachten; Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer; Hinweis zur Abwasserentsorgung; Planung und Plankollision mit dem geplanten Neubau einer Bahnstrecke für den Brenner-Nordzulauf mit aktuellem Vorentwurf; Bedarfsbeurteilung für Bahnparkplatz |
Niederschlagswasser | Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie Versickerungseignung; Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbeseitigung; Hinweise über Entwässerung der Schienenneubaustrecke |
Hochwasser | Hinweise zur Belastung des Bahngrabens und der Urtel und über Auswirkungen auf Hochwasserbelastung, Hinweis auf Starkniederschläge |
Tiere, Pflanzen, Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund | Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung und Bestandserfassung sowie Folgekartierung über Artenvorkommen (Haselmaus, Zauneidechse, Fledermaus und Vogelarten), spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP); Hinweis über Biodiversität und Biotopvernetzung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept, Hinweise auf fehlende Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen am bestehenden Bahnparkplatz
|
Boden, Wald, Landwirtschaft | Bodengutachten zur Baugrundeignung; Hinweis zum Schutz der Waldflächen; Ersatzaufforstung von zu beseitigenden Waldbestand; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“; Erreichbarkeit für Landwirtschat; Hinweise auf (fehlende) Altlasten |
Landschaft
| Auswirkung auf Landschaftsbild, Beurteilung von Standortalternativen; |
Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen | Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot, Hinweise auf Beschränkung weiterer Zersiedlung im Bereich von Pierstling
|
Nutzung erneuerbarer Energien, Klima
| Hinweise zur Stromversorgung und Wärmeenergieversorgung; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung |
Kulturgüter, sonstige Sachgüter | Hinweise über den Umgang mit Bodendenkmälern; Hinweise über Rechtsfolgen für die Bebauung in Pierstling
|
Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht
|
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung bzw. werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachte Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 05.02.2024
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes "Schönblick Ost"
für ein Allgemeines Wohngebiet auf dem Grundstück Fl.Nr. 675 der Gemarkung Öxing am östlichen Ortseingang der Siedlung Schönblick / gegenüber "Bauer am Berg";
a) Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 215a Abs. 1, 3
BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung
b) Bekanntmachung der Internetveröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Am 24.09.2019 wurde die Aufstelllung eines Bebauungsplanes für den südlichen Teilbereich (ca. 3.300 m²) des Grundstücks Fl.Nr. 675 der Gemarkung Öxing gefasst. Das Plangebiet liegt an der Rotterstraße am östlichen Ortseingang der Siedlung „Schönblick“, nördlich gegenüber dem Anwesen „Bauer am Berg“. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauland, für 3 Doppelhäuser. Die Lage des Plangebietes ist im nachfolgenden Lageplan rot markiert.Das Aufstellungsverfahren erfolgte im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13b BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 verstößt die Ermächtigungsnorm des § 13b BauGB gegen Europarecht (SUP-Richtlinie) und ist damit nicht mehr anwendbar. Aufgrund der zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Regelungen des § 215a BauGB können diese nach § 13b eingeleiteten Bebauungsplanverfahren jetzt im beschleunigten Verfahren entsprechend § 13a BauGB fortgeführt werden.
Dabei wurde in einer Vorprüfung im Einzelfall unter Beteiligung der durch die Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange festgestellt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die in der Abwägung nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB zu berücksichtigen sind oder die als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes entsprechend § 1a Abs. 3 BauGB auszugleichen wären.
Nach § 215a BauGB führt die Stadt Grafing den Bebauungsplan jetzt im beschleunigten Verfahren entsprechend § 215a Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung fort Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung sind:
- Verfahrensbeschleunigung: Mit dem Bebauungsplan soll dringend erforderlicher Wohnraum geschaffen werden. Aufgrund der Entbehrlichkeit der Flächennutzungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ergibt sich eine erhebliche Vereinfachung und Verkürzung des Bauleitplanverfahrens.
- Keine Auswirkungen auf Umfang der naturschutzrechtlichen Kompensation: Den Belangen der Natur und des Landschaftsbild hat der Bebauungsplan schon damit entsprochen, dass eine sehr umfangreiche Ortsrandeingrünung die landschaftsgerechte Einbindung der Siedlung sicherstellt.
- überwiegend nur Umweltauswirkungen geringfügigen Ausmaßes:
Aufgrund des geringen Ausmaßes des Baugebietes und der Beanspru- chung von Intensivgrünland / -ackerland sind die Umweltauswirkungen überwiegend nur gering
Im beschleunigten Verfahren nach § 215a i.V.m. § 13a BauGB wird jetzt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.04.2024 bis 31.05.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Weiter besteht im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Geschäftszeiten auch Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Hierfür werden die oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung (Rathaus Zimmer Nr. 16) öffentlich dargelegt. Dabei wird ebenfalls bis 31.05.2024 Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden geprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 04.03.2024
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
a) Aufstellung des Bebauungsplanes "Schönblick Nord - BA 2" für ein Allgemeines Wohngebiet sowie
b) Änderung der Bebauungspläne "Schönblick Nord" und "Am Schönblick"
im beschleunigten Verfahren nach § 215a i.V.m. § 13a BauGB mit Umweltprüfung;
Bekanntmachung der Internetveröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat hat am 16.10.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Wohnbebauung auf den derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen am nördlichen Ortsrand der Siedlung „Schönblick“ beschlossen (Grundstücke Fl.Nrn. 275 und 275/11 der Gemarkung Öxing). Im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 275/11 der Gemarkung Öxing wird der Bebauungsplan „Schönblick Nord“ vom 03.10.2018 geändert. Die Bebauung erfolgt mit Doppelhäuser, Hausgruppen und Einzelhäuser, die über die bestehenden Wohnstraßen (Max-Wagenbauer-Straße und Am Schönblick) erschlossen werden.
Das Planungsgebiet wurde (ergänzender Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2021) erweitert
a) auf die Grundstücke Fl.Nrn. 275/7, 275/8, 275/9 und 275/10 der Gemarkung Öxing.
Der im geltenden Bebauungsplan „Schönblick Nord“ vom 03.10.2018 und dem zugehörigen Grünordnungsplan. Der dort an den Nordgrenzen festgesetzte Grünstreifen (Ortsrandeingrünung) wird in den Geltungsbereich einbezogen und künftig als private Grünfläche (Erhaltung der dortigen Gehölze) festgesetzt. Das Grundstück Fl.Nr. 275/10 wird vollständig in den Geltungsbereich einbezogen zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbebauung.
b) auf die Grundstücke Fl.Nr. 324/5, 325/7, 675/1 und 675/2 der Gemarkung Öxing.
Die im dortigen Bebauungsplan „Am Schönblick“ vom 07.12.1962 getroffene Festsetzung über die Geschosszahl und Bauhöhe gilt als funktionslos. Um eine Veränderung des Einfügungsrahmens durch das geplante Neubaugebiet zu verhindern, wird die Geschosszahl und die Bauhöhe für diese Grundstücke wieder neu festgesetzt.
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgte anfänglich im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur erweiterten Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der abweichende Flächennutzungsplan, der den Planungsbereich des Grundstücks Fl.Nr. 275 der Gemarkung Öxing als „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Im bisherigen Bebauungsplanverfahren erfolgte vom 29.06.2020 – 31.07.2020 die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden am 23.02.2021 geprüft und der Bebauungsplan geändert. Der (geänderte) Bebauungsplanentwurf vom 23.02.2021 wurde dann in der Zeit vom 19.04.2021 – 28.05.2021 öffentlich ausgelegt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden jedoch bisher noch nicht geprüft.
Das Bebauungsplanverfahren verzögerte sich dann wegen der begleitend abzuschließenden Verträge über die soziale Bodenordnung. Weitere Verzögerungen ergaben sich dann aufgrund der allgemeinverbindlichen Feststellung durch das Bundesverwaltungsgericht vom 18.07.2023, dass die (auch hier angewendete) Ermächtigungsnorm des § 13b BauGB gegen Europarecht (SUP-Richtlinie) verstößt.
Jetzt wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 eine bundesgesetzliche Neuregelung getroffen über die Fortführung der nach § 13b eingeleiteten Bebauungsplanverfahren. Nach der Neuregelung des § 215a BauGB führt die Stadt Grafing den Bebauungsplan jetzt im beschleunigten Verfahren entsprechend § 215a Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) fort, und zwar mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Hierzu wird jetzt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Auf eine nochmalige Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird verzichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme werden jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.04.2024 bis 31.05.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauen-mobilitaet-umwelt/Bauen-und-Erschliessen/bauleitplanung/in-aufstellung.html
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Hinweise über zusätzliche Lärmbelastung der vorhandenen Wohngebäude durch die planbedingte Verkehrszunahme sowie über die vorhandene Verkehrslärmbelastung; Hinweise über Lärmbeeinträchtigungen durch das Trachtenheim; Hinweise über die Geruchsbelastung aus der Biogasanlage; Hinweis über (fehlende) Störfallbetriebe, |
Verkehr, Abwasser | Hinweis zur Erreichbarkeit für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV; Hinweise über Fußwegeverbindungen außerhalb des Plangebietes; Hinweise über Erschließungsstraße und deren Höhenverlauf; Hinweis zur Abwasserentsorgung und über Leistungsfähigkeit des vorhandenen Kanalnetzes |
Niederschlags- wasser | Baugrunduntersuchung über Boden- und Grundwasserverhältnisse sowie zur Versickerungseignung; Versiegelungswirkung und Oberflächenwasserabfluss; Entwässerungskonzept zur Niederschlagswasserbeseitigung |
Hochwasser | Hinweise über Höhenverhältnisse; Hinweise über Lage außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Hinweis auf Risiken bei Starkregenereignissen |
Trinkwasser, Grundwasser, Oberflächen- gewässer | Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten; Hinweise über Grundwasserverhältnisse und deren Flurabstand; Hinweis auf die Wiederöffnung des (verrohrten) Grabens |
Tiere, Pflanzen, Natur- und Biotopschutz, Biotopverbund | Artenschutzrechtliche Vorabschätzung mit Relevanzprüfung; naturschutzrechtliches Eingriffs- und Ausgleichskonzept; Hinweise über schutzwürdigen Baumbestand und Schutzabstände; Hinweis über Lebensräume; Hinweis über Lage außerhalb von gesetzlichen Schutzgebieten |
Boden, Wald, Landwirtschaft | Bodengutachten zur Baugrundeignung; Hinweis auf Bodengüte; Hinweis über Bedeutung des Bodens für die Agrarwirtschaft und zur „Umwidmungssperre“; Hinweise auf (fehlende) Altlasten |
Landschaft | Auswirkung auf Landschaftsbild; Hinweis auf Landschaftsplan |
Landesplanung, Zersiedelung, Flächensparen | Feststellung zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung; Übereinstimmung mit dem Anbindungsgebot; Hinweise zum Flächenspargebot |
Nutzung erneuerbarer Energien, Klima | Hinweise zur Strom- und Wärmeenergieversorgung; Regelungen über die Solarpflicht; Hinweise zur Grünstruktur für Klimaanpassung; Hinweis über Luftaustausch |
Kulturgüter, sonstige Sachgüter | Hinweise über die (fehlende) Existenz von Bau- und Bodendenkmälern |
Wechsel- wirkungen | Hinweise auf Umweltbericht |
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die im Rahmen der früheren öffentlichen Auslegung (19.04.2021 – 28.05.2021) vorgebrachten Stellungnahmen werden dabei berücksichtigt und müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Weiter besteht im oben genannten Zeitraum während der allgemeinen Geschäftszeiten auch Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Hierfür werden die oben genannten Unterlagen in der Bauverwaltung (Rathaus Zimmer Nr. 16) öffentlich dargelegt. Dabei wird ebenfalls bis 31.05.2024 Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen sowie die in der früheren öffentlichen Auslegung (19.04.2021 – 28.05.2021) bereits vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing b.München, 04.03.2024
Stadt Grafing b.München
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) für die Grundstücke Fl.Nrn. 301 und 306 der Gemarkung Grafing zwischen der Münchener Straße und der Wohnbebauung an der Gustl-Waldau-Straße zur Ausweisung
a) von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet)
(Bebauungsplan „Gustl-Waldau-Straße – Bauabschnitt 3“)
b) eines eingeschränkten Gewerbegebietes
(Bebauungsplan „Nördliche Münchener Straße - Bauabschnitt 2)
Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Grafing b.M. hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die bisher unbebaute Fläche zwischen der Münchener Straße und der Bebauung an der Gustl-Waldau-Straße am 19.09.2017 beschlossen.
Im südlichen Teilgebiet soll auf einer Fläche von ca. 3.200 m² eine Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet, § 4 BauNVO) ausgewiesen werden, das über die bestehende Gustl-Waldau-Straße (Stichstraße mit Wendemöglichkeit) erschlossen wird. Im nördlichen Teilgebiet mit ca. 5.300 m² soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) ausgewiesen werden, das über eine gesonderte Zufahrt über die Münchener Straße erschlossen wird.
Für den Entwurf des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) in der Fassung vom 26.09.2023 wurden in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 23.01.2024 Änderungen, Erweiterungen und Ergänzungen beschlossen.
Da der Bebauungsplanentwurf aufgrund der im Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen ergänzt und geändert wurde, ist der am 26.09.2023 gebilligte Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Der vom Bau-, Werk- und Umweltausschuss am 24.01.2024 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird jetzt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06.05.2024 bis 07.06.2024
unter folgender Internetadresse veröffentlicht: https://www.grafing.de/bauleitplanung
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Menschen | Schalltechnische Untersuchung, Hinweise auf Immissionsbelastung durch Gewerbelärm, Verkehrslärmeinwirkungen aus den Straßen, Verkehrssicherheit |
Wasser | Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserverhältnisse, Versickerungsmöglichkeiten, Hinweise auf Überschwemmungsgefahr bei Starkregen |
Tiere, Pflanzen | Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, Tier- und Pflanzenwelt einschließlich Lebensstätten und Lebensräume, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Ausgleichskonzept, Freiflächengestaltung |
Boden | Auswirkungen auf Landwirtschaft, Bodengüte und Bedeutung für Agrarproduktion, Baugrundverhältnisse |
Landschaftsbild, Landschaft, Landschaftsplan | Auswirkung auf das Landschaftsbild, Auswirkungen durch die Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes |
Nutzung erneuer- bare Energie, Klimaschutz | Pflicht zur Anbringung von Solaranlagen |
Kultur, sonstige Sachgüter, Wirtschaft | Auswirkungen auf zentralörtlichen Versorgungsbereich (Innenstadt) und Einzelhandelsfunktion |
Raumordnung | Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsprogramm (großflächiger Einzelhandel, Integrationsgebot, Anbindegebot) |
Wechselwirkungen | Hinweise im Umweltbericht |
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung stehen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grafing b.M. (Flur im 1. Obergeschoss), Marktplatz 28, 85567 Grafing, auch ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung und es werden die genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: j.niedermaier@grafing.bayern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen werden überprüft und fließen dann in die Entscheidung über den Bebauungsplan ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Grafing, 21.03.2024
Stadt Grafing b.M.
Christian Bauer
Erster Bürgermeister
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