Förderprogramm Begrünung & Entsiegelung

Die Stadt Grafing möchte mit diesem Förderprogramm die vielfältigen Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um die Wohnqualität durch Begrünung zu verbessern. Gleichzeitig leistet die Begrünung und Entsiegelung von privaten Flächen einen Beitrag zur Klimafolgenreduzierung und Klimaanpassung durch Abflussverzögerung, verbessertes Versickerungs- und Wasserhaltevermögen der Böden und Abmilderung der Temperaturspitzen. Neu entstehende, ökologisch wertvolle Grünflächen tragen zur Förderung der Biodiversität und zur Aufwertung des Stadtbildes bei. Angesichts der anstehenden klimatischen Herausforderungen zählt jeder zusätzlich begrünte Quadratmeter.

Wer wird gefördert? 

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, also Privatpersonen, die Eigentümer bzw. Miteigentümer oder Erbbauberechtigte eines bebauten Grundstücks im Stadtgebiet der Stadt Grafing sind.  

Was wird gefördert? 

Förderfähig sind freiwillige Maßnahmen zur Begrünung von Dächern. Die Begrünung kann auf allen Dächern gefördert werden, sofern der jeweilige Bebauungsplan nicht dagegenspricht, die Maßnahme freiwillig ist und keine Auflage aus dem jeweiligen Bebauungsplan der Stadt Grafing darstellt. Eine Kombination aus Gründach und aufgeständerter Solaranlage ist möglich. Die Förderung ist auf allen Dächern anwendbar, auf denen die Umsetzung eines Gründachs technisch möglich ist. Eine fachgerechte Ausführung wird vorausgesetzt. Gefördert werden Maßnahmen ab einer Mindestfläche von 5 m2 und einer Substratdicke des Gründachs von mindestens 8 cm.

Förderfähig sind außerdem freiwillige Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung von Höfen und Freiflächen mit einer Mindestgröße von 10 m², deren Durchführung bauplanungs oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht entgegenstehen. Zur Maßnahme zählen die Entsiegelung von Freiflächen (z.B. Pflaster, Beton und Asphalt) und die Herstellung einer Vegetationsfläche bzw. einer Teilversiegelung (max. 20%). Heimische Pflanzen sowie eine naturnahe Gestaltung sind zu bevorzugen. Ausgefallene Bäume und Sträucher, deren Pflanzung über dieses Programm gefördert wurde, müssen nachgepflanzt werden.

Fördergegenstand

Förderung

Förderobergrenze

Dachbegrünung

·         Ohne Solaranlage

·         Mit Solaranlage

 

25 €/m2

+ 10 €/m2

 

max. 1000 €

max. 1400 €

Entsiegelung und Begrünung

20 €/m2

max. 1000 €

Wie wird gefördert?

Antragsformular mit Angebot eines Fachbetriebes, Fotos der umzugestaltenden Fläche und Lageplan bei der Stadt Grafing einreichen.

Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung der Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Die Durchführung der Maßnahmen muss 12 Monate nach Antragstellung abgeschlossen sein. Die Bindungsfrist beträgt 10 Jahre.

Die Zuwendung wird nach Vorlage und Prüfung der geforderten Nachweise (Kopie der Gesamtrechnung, Foto der umgestalteten Fläche nach der Maßnahme) ausbezahlt.

 

Weitere Informationen:

https://www.gebaeudegruen.info/service/downloads/bugg-fachinformation

https://www.zinco.de/

GrünStattGrau - Kompetenzstelle für Bauwerksbegrünung

https://dachdecker.org/download/a3bqkc1u4otlq3bs1hu59k48lm0/Faktenblatt_Dachbegruenung_1_22_Final.pdf?ITServ=a6vlfk6i5fi9p15msld3q2i28ra&l=95454463