Straßensammlungen von Altkleidern, Elektroschrott und Batterien oft nicht zulässig

Immer wieder treten Unternehmen auf, die versuchen im Landkreis Ebersberg per Handzettel angekündigte "Straßensammlungen" durchzuführen. Sie bieten dabei nicht nur die Einsammlung von Altkleidern und -schuhen etc. an, sondern auch von defekten Rasenmähern und Elektroschrott bis hin zu Möbeln, Fahrrädern und Geschirr, um nur einige Dinge aufzuzählen.

Die Firmen suchen sich natürlich aus den von Bürgern bereitgestellten Gegenständen nur die für sie relevanten Güter heraus, der Rest bleibt am Straßenrand liegen oder landet im Wald und muss auf Kosten der Steuerzahler entsorgt werden.

Besonders auffällig sind hier sog. „ungarische Brigaden".  Es soll darauf hingewiesen werden, dass diese Personen rein gewerblich tätig sind und nicht gemeinnützig, wie oft vermutet wird. Es ist sehr schwer, rechtlich gegen diese Gewerbetreibenden vorzugehen, weil der Großteil keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Der gleiche Sachverhalt trifft auf die vor dem Wertstoffhof wartenden ungarischen Bürger zu. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen Elektro-Altgeräte wegen der Belastung mit giftigen Schwermetallen oder sonstigen Materialien einer geregelten Entsorgung über die Wertstoffhöfe zugeführt werden. Es ist nicht zulässig, Altgeräte an sonstige Personen zur weiteren Entsorgung zu übergeben, da der Weg des Recyclings hier nicht hinreichend geklärt ist.

Aus diesen Gründen wird gebeten, bei diesen Sammlungen keinerlei Material bereit zu stellen bzw. aus der Hand zu geben.