Die Europäische Kommission hat im Februar 2017 nach langjährigen Verhandlungen die zwischen der Staatsregierung und der Bundesregierung abgestimmten Leitlinien zur Ausgestaltung von Einheimischenmodellen akzeptiert.
Die Leitlinien dienen der europarechtskonformen Ausgestaltung städtebaulicher und sonstiger Verträge (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), soweit die Gemeinde Einheimischenmodelle benutzt. Sie zeichnen die Linie nach, in deren Rahmen der Europäische Gerichtshof ein Einheimischenmodell europarechtlich für zulässig erachtet.
Unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Freizügigkeit sollen Einheimischenmodelle den einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums ermöglichen.
Aufgrund der neu verfassten Leitlinien im Februar 2017 musste der Kriterienkatalog vom 04.10.2016 mit den Änderungen vom 14.03.2017 und 11.07.2017 für zukünftige Einheimischenmodelle komplett überarbeitet und neu erstellt werden.
Derzeit ist kein Programm zur Schaffung von Bauland für die ortsansässige Bevölkerung geplant. Sie können sich jedoch mit einer Mail an katharina.gross@grafing.de vormerken lassen.
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