| Die Stadt Grafing b.M. erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung über eine Veränderungssperre.
§ 1 Zu sichernde Planung
| Es ist beabsichtigt, den im Straßenbestandsverzeichnis für Feld- und Waldweg der Stadt Grafing b. M. eingetragenen Straßenzug mit der Nummer 102 und der Bezeichnung „Weg in Nettelkofen“ einzuziehen.
Der einzuziehende Weg mit einer L...
| Der zuständige Bau-, Werk- und Umweltausschuss der Stadt Grafing b. München hat in der Sitzung am 18.12.2018 den Änderungsbebauungsplan „Georg-Baumann-Straße" als Satzung beschlossen. Das Plangebiet erfasst die mit Mehrfamilienhäusern bebauten Gru...
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